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Studienverlauf

Das Studium ist gebührenfrei (Unfallversicherung € 1,50 zzgl. € 170,00 für öffentliche Verkehrsmittel pro Semester).

Sommersemester vom 1. April bis 30. September
Wintersemester vom 1. Oktober bis 31. März
Vorlesungsbeginn etwa zwei Wochen später.

Folgende Pflichtveranstaltungen wurden vom Rat der Hochschule festgelegt: 
'Kunstgeschichte', 'Kunsttheorie', 'Philosophie' und 'Technik'.

Die Studienanfänger beginnen ihr Studium in den folgenden Klassen:
Bildhauerei: Prof. Tobias Rehberger
Film: Douglas Gordon
Freie Malerei: Prof. Michael Krebber
Freie Malerei: Prof. Christa Näher
Freie Bildende Kunst: Prof. Judith Hopf
Freie Bildende Kunst: Prof. Willem de Rooij
Freie Bildende Kunst: Prof. Simon Starling

Das Studium findet im direkten Dialog mit den Professorinnen und Professoren statt. Schwerpunkt ist die eigene Arbeit im Atelier.

Grundstudium: 
Die Semester bis zur Zwischenprüfung (entweder nach dem 2., 3. oder 4. Semester) werden in einer Klasse absolviert. Zur Zwischenprüfung haben die Studierenden eigene künstlerische Arbeiten vorzulegen. Sie entscheidet über die weitere Zulassung zum Studium an der Städelschule. Die Zwischenprüfung kann einmal wiederholt werden, aber nur nach dem 2. und 3. Semester.

Hauptstudium: 
Nach bestandener Zwischenprüfung beginnt das Hauptstudium und dauert bis zum 10. Semester. In Ausnahmefällen kann die Studienzeit auf Antrag um maximal zwei Semester verlängert werden.

Klassenwechsel: 
Ein Wechsel der Klasse ist möglich in Absprache mit beiden betroffenen HochschullehrerInnen. Ein Wechsel von Architektur zu Freier Bildender Kunst oder umgekehrt ist nur nach einer gesonderten Prüfung und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen möglich.

Zeugnisse und Bescheinigungen Freie Bildende Kunst:
Mit Beendigung des Vollstudiums wird eine Bescheinigung über das Vollstudium ausgestellt. Den vorzeitig von der Hochschule abgehenden Studierenden wird auf Antrag die Studienzeit bescheinigt. Es wird kein Diplom am Ende des Studiums verliehen. Die Ernennung zum Meisterschüler/zur Meisterschülerin kann nach einem Vollstudium mit Zustimmung des jeweiligen Professors (Klassenleiters) auf Antrag verliehen werden.