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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die kostenpflichtigen Lehrveranstaltungen im Bereich Erwachsenenbildung (Abendschule, Akademien und Freie Kurse) sind ein Angebot der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule - Frankfurt am Main (nachfolgend Städelschule genannt).

§ 1 Allgemeines

(1) Wer sich zu einer der Lehrveranstaltungen im Bereich Erwachsenenbildung der Städelschule anmeldet, erkennt die AGB in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und die gültige Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsorte an.

(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, Email über die Homepage der Städelschule). Erklärungen der Städelschule genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

(3) Vor und bei Vertragsabschluss getroffene Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Lehrveranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldefrist endet vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
(3) Die Anmeldung stellt ein Vertragsangebot an die Städelschule dar:

Die/der Anmeldende hat auf dem Anmeldeformular alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben vollständig in das Formular einzutragen und das Formular der Städelschule fristgemäß  zuzusenden.

(4) Der Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung der Städelschule (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt durch das Zusenden einer Email bzw. eines Bestätigungsschreibens seitens der Städelschule. Sie dient zugleich als Teilnehmerausweis und ist bei den Veranstaltungen mit sich zu führen.

(5) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Städelschule als Veranstalterin und der/des Anmeldenden begründet.

(6) Die Städelschule darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(7) Die Städelschule bietet im Bereich Erwachsenenbildung nur Veranstaltungen für Minderjährige an, wenn der Anmeldung eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigen beigefügt ist.

§ 3 Entgelte und Zahlung

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung im Flyer oder auf den Seiten der Homepage der Städelschule (www.staedelschule.de/erwachsenenbildung). Dort sind Art der Veranstaltung, Kursname und Kursnummer zu finden. Ausgewiesen ist der Gesamtbetrag.

(2) Für Inhaber/innen des Frankfurt-Passes ermäßigt sich das Entgelt um die Hälfte. Eine Kopie des Frankfurt-Passes ist den Anmeldeunterlagen beizufügen.

(3) Der Gesamtbetrag und die besonderen Kosten werden in voller Höhe zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Es kommt auf den Eingang auf dem Konto der Städelschule an.

(4) Bezahlung per Banküberweisung:
a) Überweisung an das Konto der Städelschule
Kontonummer: 6000010489
BLZ: 50190000
Bank: Frankfurter Volksbank
unter Angabe der Kursnummer und des Namens der/des Anmeldenden.
b) Bezahlung per Lastschrift:
Durch Angabe der Bankdaten der/des Anmeldenden auf dem Anmeldeformular wird die Städelschule ermächtigt, per Einzugsermächtigungsverfahren den Gesamtbetrag zur Zahlungsfrist abzubuchen. Bleibt das Verfahren erfolglos, können die dadurch angefallenen besonderen Kosten von der/dem Anmeldenden verlangt werden.

§ 4 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Lehrveranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozent/Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozent/einer Dozenten angekündigt wird.

(2) Die Städelschule kann jederzeit aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin/eines Dozenten), kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die Städelschule

(1) Für das Zustandekommen einer Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Städelschule vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht.

(2) Die Städelschule kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Städelschule nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat die/der Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der Städelschule abgesagt werden muss.

(4) Die Städelschule kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

a) Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,

b) Ehrverletzungen aller Art gegenüber der/dem Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der Städelschule. Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,

c) Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder Agitationen aller Art,

d) Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die Städelschule die/den Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung oder von Teilen der Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Städelschule wird durch eine solche Kündigung oder durch einen auch teilweisen Ausschluss nicht berührt.

§ 6 Kündigung und Widerruf durch die/den Teilnehmer/in

(1) Bei schriftlicher Abmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.

(2) Bei späterer Abmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Im Krankheitsfall werden bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns unter Vorlage eines Attests 50 % des Veranstaltungsentgelts rückerstattet. Besondere Kosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(4) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der Städelschule schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

(5) Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.

§ 7 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Städelschule nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Städelschule unterliegt den Regelungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Städelschule automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer, Kurstitel und Entgelt, die Einzugsermächtigung und die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken kann die Einteilung in Altersgruppen und die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet werden.

(2) Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Kursnummer an die Hausbank der Städelschule übermittelt. An Dritte werden die Daten nicht weitergeben.

(3) Durch den Vertragsabschluss stimmen die Teilnehmer/innen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

§ 9 Haftung

(1) Schadenersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen die Städelschule sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Städelschule Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin/des Teilnehmers.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Städelschule aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Städelschule anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die Städelschule sind nicht abtretbar.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

(4) Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart.